Huren im Kaiserreich
In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit Prostitution zu den Zeiten des Kaiserreichs. Hierfür ist es wichtig, dass wir Begriffe wie Prostitution, Unzucht usw. näher erläutern, da diese früher eine andere Bedeutung hatten. Selbst, wenn der Wortlaut aus dem damaligen Reichsstrafgesetzbuch mit dem heutigen Strafgesetzbuch übereinstimmt, haben die verwendeten Begriffe eine andere Bedeutung.
I. Prostitution
Als wichtigster Begriff dieses Artikels müssen wir diesen genau definieren. Leider gibt es bis heute keine Einigkeit. In der Literatur wird der Begriff häufig unterschiedlich definiert. Bei weiter Auslegung des Begriffs kann man schon beim außerehelichen Fremdgehen von Prostitution sprechen. Hingegen eine sehr enge Auslegung ist, dass Prostitution erst stattfand, wenn für den Geschlechtsverkehr eine Gegenleistung in Form von Geld ausgetauscht wird. Die Bezahlung war nicht immer mit Geld. Oft erhielten die Prostituierten einen Gegenstand mit Sachwert. Als Definition treffend ist es daher, wenn man Prostitution als Erfüllung der sexuellen Wünsche gegen Entgelt, ohne Bindung betrachtet.
II. Zuhälterei
Im Zusammenhang mit Prostitution denkt, steht der Begriff „Zuhälterei“. Von 1900 bis 1973 war der Begriff des Zuhälters in § 181a StGB definiert. „Eine männliche Person, welche von einer Frau, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen Erwerbs ganz oder teilweise den Lebensunterhalt bezieht, oder welche einer solchen Frau gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist Zuhälter“.
III. Unzucht
Unzucht ist ein Wort, welches heute kaum noch benutzt wird. Die Definition von Unzucht war damals: „Unzucht ist alles, was gegen die normale Ordnung verstößt.“ Mit Ordnung meint die Definition das Eheleben. Unzucht ist also die Auslebung von außerehelicher Sexualität.
B. Regulierung der Prostitution im Kaiserreich
Regeln und Gesetze bezüglich der Prostitution, aber auch gegenüber Freiern gab es schon sehr früh, Escort Dame werden war schon damals nicht gern gesehen. Schon weit vor dem deutschen Kaiserreich wurde bestimmt und reguliert, wie die Prostituierten ihr Gewerbe zu führen haben. Das Deutsche Kaiserreich wurde im Jahr 1871 gegründet. In diesem Jahr trat auch das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich in Kraft. Demnach hieß es im StGb, dass mit Haft bestraft wird, wer polizeilichen Anordnungen zuwider, gewerbsmäßige Unzucht betreibt. Durch diese schwammige Formulierung kam es häufig zur polizeilichen Willkür. Die Prostituierten mussten damals den Beamten zu jeder Uhrzeit erlauben, ihre Wohnung betreten und durchsuchen zu dürfen. Die Prostituierten waren weiterhin dazu verpflichtet den Polizisten regelmäßig ein aktuelles Bild zur Verfügung zu stellen. Den Prostituierten wurde sogar aufgelegt, in welchen Straßen und Häusern sie zu wohnen haben.
C. Strafmaß
Die Strafen für die Postierten ergeben sich aus § 362 II und III StGB. Das Gericht durfte die Prostituierten an die Landespolizeibehörde überweisen. Dort wurden diese dann für ein bis zwei Jahre in ein Haus gesteckt, wo sie arbeiten mussten, oder sie mussten gemeinnützige Arbeit leisten. Diese Strafe lag im Ermessen der Polizeibehörde.
D. Sozialer Status der Prostituierten im Kaiserreich
Das Gewerbe der Prostituierten wurde damals noch nicht richtig von der Bevölkerung anerkannt. Viele Prostituierten versuchten ihr Gewerbe vor Familie und Freunden zu verstecken. Sie hatten Angst, als unsozial bezeichnet zu werden. Im Kaiserreich wurde bekannten Prostituierten nicht direkt in die Augen geschaut. Weiter wurden diese beim Einkaufen oder anderen alltäglichen Dingen schlechter behandelt als andere.
E. Berühmte Prostituierte
Maria Rosalia Auguste „Rosemarie“ Nitribitt war eine bekannte Prostituierte aus Frankfurt. Durch Ihren Tod inspirierte die Edelprostituierte viele Autoren und Künstler, über sie zu schreiben und zu drehen. Frau Augute wurde im Jahr 1957 ermordet.
Mata Hari war der Dienstname der Tänzerin Margaretha Geertruida Zelle. Frau Zelle war für ihre besonderen Tanzvorstellungen bekannt und sie wurde von den damaligen Soldaten zu Sex gezwungen. Im Jahr 1917 wurde sie wegen Doppelspionage und Hochverrat in Frankreich hingerichtet.